RatgeberAn Bord

Warum zahlt der Skipper nicht in die Bordkasse?

Es ist einer dieser Momente, in denen Landmenschen an Bord kurz stutzen: Alle zahlen in die Bordkasse — nur der Skipper nicht. Und mitgegessen wird trotzdem. Frech? Meistens nicht. Dahinter steckt eine ziemlich alte Idee der Seefahrt: An Bord wird nicht alles einzeln abgerechnet. Manches gehört schlicht zum Betrieb des Schiffs — und wer das Schiff führt, ist dabei kein weiterer Urlaubsgast.

~9 Min. LesezeitStand September 2026

Die kurze Antwort

Bei den meisten professionell organisierten Mitsegeltörns zahlt der Skipper nicht in die Bordkasse ein und wird aus ihr mitverpflegt. Das betrifft Proviant und gemeinsames Essen an Bord, Kaffee und Grundvorräte, je nach Törn auch Diesel, Hafengebühren und andere gemeinsame Kosten.

Der Satz, auf den es dabei ankommt, steht am besten gleich hier: Der Skipper isst nicht auf Kosten der Crew, weil er bevorzugt behandelt werden soll. Die Crew übernimmt seine Verpflegung, weil er während des Törns nicht als zahlender Gast an Bord ist, sondern als verantwortlicher Schiffsführer.

Ein Gesetz ist das nicht, und einen weltweit gültigen Seemannsparagraphen dazu gibt es auch nicht. Es ist verbreitete Praxis — und sie sollte vor dem Törn zur Sprache kommen, nicht erst am ersten Abend. Die spannendere Frage ist ohnehin: Wie ist diese Regel überhaupt entstanden?

⚓ Aus der Praxis
  • Die Kurzfassung zum Weiterschicken: „Bei professionell organisierten Mitsegeltörns ist es üblich, dass der Skipper nicht in die Bordkasse einzahlt, sondern aus ihr mitverpflegt wird. Entscheidend ist die Vereinbarung für den jeweiligen Törn."

Auf See war Essen noch nie Privatsache

Stell dir ein Segelschiff vor, das vor 250 Jahren wochenlang unterwegs war. Kein Supermarkt im nächsten Hafen, keine Liefer-App — und keine Möglichkeit, dass jeder für sich entscheidet, sich heute mal eben etwas zu kaufen. Wasser und Proviant mussten für das ganze Schiff geplant, eingekauft, verstaut, rationiert und ausgegeben werden.

In der Royal Navy gab es dafür einen eigenen Verantwortlichen, den Purser; in der Handelsschifffahrt feste Verpflegungspläne für jeden Tag an Bord. Ein Schiff hatte eine Kombüse, einen Vorrat und eine Crew — nicht sieben einzelne Kühlschränke.

Noch näher an der heutigen Bordkasse liegt die Mess: kleine feste Essensgemeinschaften von meist vier bis sechs Mann, die ihre Rationen gemeinsam abholten, zubereiteten und aßen. Das war nicht nur praktisch, sondern der Kern des sozialen Lebens an Bord.

Zwei völlig verschiedene Systeme — und eine erstaunlich ähnliche Grundidee.

Zwei Spalten nebeneinander. Links „Damals, Segelschiff": Das Schiff stellt die Vorräte, die Vorräte gehen an die Mess, dort wird gemeinsam gegessen. Rechts „Heute, Mitsegeltörn": Die Crew zahlt in die Bordkasse, davon wird Proviant gekauft, gegessen wird gemeinsam. Darunter der Unterschied: Der Kapitän aß getrennt und kaufte oft selbst dazu — der Skipper zahlt meist nicht ein und isst mit.
Andere Zeit, ähnliches Prinzip: An Bord wird gemeinsam versorgt. Der Unterschied steht unten — beim Schiffsführer verhält es sich heute genau andersherum als früher.

Und der Kapitän? Der aß nicht umsonst

Hier kippen die meisten Erzählungen. Sie gehen so: Der Kapitän habe früher schon kostenlos gegessen, deshalb zahle der Skipper heute nicht. Dafür gibt es keinen belastbaren Beleg.

Im Gegenteil. Kapitäne und Offiziere aßen getrennt von der Mannschaft, und für besseres Essen legten sie in ihren Messen selbst Geld zusammen. Auf dem Papier bekam jeder dieselbe Ration; in der Praxis war sie stark nach Rang gestaffelt, und wer oben stand, griff dafür in die eigene Tasche. Der Schiffsführer zahlte für sein Essen eher mehr als die Mannschaft — nicht weniger.

Erhalten hat sich etwas anderes, und das ist gut belegt: Verpflegung gehört zum Betrieb eines Schiffs. In der Berufsschifffahrt war und ist die Versorgung der Besatzung eine Kostenposition des Schiffsbetriebs. Die deutsche Seemannsordnung von 1902 sagte es in einem Satz, heute steht es im Seearbeitsgesetz und im internationalen Seearbeitsübereinkommen — für Beschäftigte in gewerblicher Fahrt allerdings, nicht für eine Urlaubscrew.

⚓ Aus der Praxis
  • § 42 Seemannsordnung (1902): „Dem Schiffsmann gebührt Beköstigung für Rechnung des Schiffs von dem Zeitpunkt des Dienstantritts an." — ein Anspruch der Besatzung gegen das Schiff, nicht des Kapitäns gegen die Crew.

Die heutige Bordkassenregel ist also kein uraltes Kapitänsprivileg, sondern eine moderne Ausprägung eines älteren Prinzips. Das ist nicht nur ehrlicher, sondern im Gespräch mit der Crew auch tragfähiger als ein Satz, der bei der ersten Nachfrage auseinanderfällt.

Beim Mitsegeltörn fehlt plötzlich der Reeder

Auf einem Schiff in Fahrt ist die Sache einfach: Die Reederei bezahlt den Schiffsbetrieb und versorgt damit auch die Besatzung. Auf einem Mitsegeltörn gibt es diesen Dritten nicht. Da sind nur ein Boot, ein Skipper und eine Crew.

Also stellt sich die praktische Frage: Wer trägt die Kosten, die durch den Skipper entstehen? Bei vielen Törns lautet die Antwort: die gemeinsame Bordkasse. Nicht, weil er einen Bonus bekäme, sondern weil er zur Leistungserbringung gehört und nicht zur zahlenden Reisegruppe.

Denn der Skipper macht nicht einfach Urlaub

Von außen sieht ein Skipper manchmal aus wie jemand, der am Steuer sitzt und ansonsten auch Ferien hat. Das meiste seiner Arbeit passiert allerdings, bevor die Crew anreist — oder nachts, wenn sie schläft.

Vorher: Route planen, Wetterlage prüfen, Häfen und Alternativen recherchieren, das Boot übernehmen und kontrollieren, die Sicherheitsausrüstung durchgehen. Was er bei der Übernahme übersieht, kann am Ende auf seine Kaution gehen.

Unterwegs: Navigation, Wetterbeobachtung, Manöver, Hafen- und Ankermanöver, Sicherheit an Bord. Und manchmal besteht die wichtigste Entscheidung des Tages aus einem einzigen Satz — heute bleiben wir im Hafen. Denn der Skipper muss nicht dafür sorgen, dass möglichst viel gesegelt wird. Er muss dafür sorgen, dass alle wieder ankommen.

Auch nachts endet das nicht mit dem Anlegen. Bei auffrischendem Wind wacht er auf und sieht die Leinen durch; vor Anker schläft er, wie ein Segler es einmal formuliert hat, mit einer Gehirnhälfte — die andere hört dem Anker zu.

Zwei Spalten. Links, hell: Was die Crew sieht — den Sonnenuntergang, den Aperitif, die Bucht zum Baden, einen freien Vormittag, den gedeckten Tisch. Das ist Urlaub. Rechts, dunkel: Was der Skipper sieht — die Böen im Anmarsch, den Schwojkreis, das Wetter von morgen, Kurs und Untiefen, die Leinen bei Nacht. Das ist Dienst.
Dieselbe Bucht, zwei völlig verschiedene Abende.
Zwei Rollen an Bord — und warum sie nicht gleich abgerechnet werden
MitseglerSkipper
Geldzahlt für die Teilnahmewird für die Leistung bezahlt
RolleGast und Crewmitgliedverantwortlicher Schiffsführer
Freizeitkann sich abwechselnmuss jederzeit handlungsfähig sein
Bordkassezahlt einzahlt meist nicht ein

Und was kostet das die Crew?

Weniger, als die Diskussion darüber vermuten lässt.

Nehmen wir einen Törn mit sechs Mitseglern und einem Skipper, dazu 1.600 Euro an gemeinsamen Kosten für die Woche — Proviant, Diesel, Hafengebühren, Gas. Auf sechs Zahler verteilt sind das rund 267 Euro pro Person. Zahlte der Skipper mit, wären es bei sieben rund 229 Euro.

Wie hoch eine Bordkasse insgesamt ausfällt, schwankt stark. Für einen Wochentörn im Mittelmeer nennen Fachbeiträge und Anbieter Werte zwischen etwa 120 und 350 Euro pro Person, je nach Revier, Hafenwahl und Essgewohnheiten. Das sind Erfahrungswerte, keine Statistik.

Die Rechnung im Beispiel: 1.600 Euro gemeinsame Kosten für eine Woche. Auf sechs zahlende Mitsegler verteilt 267 Euro pro Person, auf sieben Personen 229 Euro. Die Differenz beträgt 38 Euro für die Woche, also gut fünf Euro am Tag.
Um diese Summe geht es: gut fünf Euro am Tag.

Bei dieser Frage geht es also selten wirklich ums Geld. Es geht darum, welche Rolle der Skipper an Bord hat und wie seine Kosten behandelt werden.

„Aber der Skipper bekommt doch schon Geld"

Stimmt — und deshalb lohnt sich eine saubere Unterscheidung. Ein Skipper erhält für seine Tätigkeit ein Honorar. Die Verpflegung ist damit nicht abgegolten, sondern eine eigene laufende Kostenposition. Sie kann im Honorar enthalten sein, vom Veranstalter getragen werden, über die Bordkasse laufen oder separat geregelt sein.

Eine Pflicht, den Skipper aus der Bordkasse zu verpflegen, gibt es also nicht. Die Bordkassenlösung ist einfach die praktischste.

Denn die Alternative wäre herrlich kompliziert. Sechs kaufen Nudeln, sieben essen sie. Beim Frühstück wieder anders. Und wer hatte eigentlich den Kaffee, wer die Milch, wer das Olivenöl, wer das Salz? Spätestens im dritten Hafen liegen die Taschenrechner auf dem Cockpittisch. Die Bordkasse sagt stattdessen: Wir sind eine Crew, wir kaufen gemeinsam ein, wir essen gemeinsam.

⚓ Aus der Praxis
  • Und das Restaurant? Da ist es unterschiedlich. Manche Anbieter nehmen Restaurantbesuche aus der Bordkasse heraus, verpflegen den Skipper dort aber trotzdem mit; bei anderen zahlt an Land jeder selbst. Nicht raten — vorher fragen.

Auf großen Yachten läuft es ähnlich — nur andersherum

Bei professionellen Crewed-Yacht-Chartern gibt es die Advance Provisioning Allowance, kurz APA: einen Vorschuss von üblicherweise 25 bis 40 Prozent der Chartergebühr, aus dem der Kapitän Lebensmittel, Getränke, Treibstoff und Hafengebühren bezahlt und am Ende mit Belegen abrechnet.

Die Verpflegung der Crew steckt dort dagegen in der Chartergebühr selbst. Dasselbe Problem, andersherum gelöst: Wer für den Betrieb des Schiffs zuständig ist, wird nicht aus dem Gästebudget verpflegt, sondern aus dem Betriebsbudget.

Und es gibt weitere Modelle. Auf dem Hochseekatamaran ESYS zahlt der Skipper ganz normal seinen Anteil ein — und geführt wird die Kasse dort bewusst von einem Crewmitglied, nicht von ihm. SAILORAMA verzichtet ganz auf die Bordkasse und rechnet alles in den Reisepreis ein. Bei privaten Törns unter Freunden zahlt der Skipper selbstverständlich mit, wenn die Runde es so hält.

Bordkasse und APA — dasselbe Problem, zwei Lösungen
BordkasseAPA
Wo üblichMitsegeltörn, KojencharterYacht mit Crew
Wer zahlt eindie Mitseglerder Charterer
Wer verwaltetein Crewmitgliedder Kapitän
Abgerechnetin der Rundemit Belegen
Crewverpflegungaus der Kassein der Charter Fee

Seemannsbrauch ist kein Gesetz

Das ist der Punkt, den man bei diesem Thema nicht unterschlagen sollte. Es gibt keine Vorschrift, die sagt, der Skipper müsse nicht einzahlen. Bei Veranstaltern ist seine Verpflegung Teil des Betriebs; bei privaten Törns entscheidet die Runde.

Heikel wird es beim privaten Skipper, der gegen Kostenbeteiligung Mitsegler mitnimmt. Dort ist die Freistellung von der Bordkasse ein geldwerter Vorteil — und geldwerte Vorteile gehören zu den Merkmalen, an denen sich privates und gewerbliches Fahren scheidet. Das kann Anforderungen an den Befähigungsnachweis und an die Schiffszertifikate nach sich ziehen und vor allem den Versicherungsschutz berühren.

Das lässt sich nicht mit einer Tradition wegwinken. Es lässt sich aber mit einer Mail an den eigenen Versicherer klären — und die Antwort gehört ins eigene Archiv.

Wer trägt den Skipperanteil — und ist das unproblematisch?
KonstellationWer trägt ihnHeikel?
Veranstalter / gewerblicher AnbieterDas Unternehmen, als BetriebskostenNein
Charteryacht mit gebuchtem SkipperTeil des vereinbarten ArrangementsNein
Privater Skipper mit KostenbeteiligungDie Crew, über die BordkasseJa

Keine Rechtsberatung, und auch kein Grund zur Panik — nur der Hinweis, dass die Frage für private Skipper eine rechtliche Seite hat, die ein Brauch nicht aufhebt. Ausführlich steht das im Ratgeber für private Skipper.

Am Ende geht es um etwas ziemlich Einfaches

Der Skipper isst nicht deshalb aus der Bordkasse, weil er wichtiger wäre. Und auch nicht, weil er einen alten Kapitänsbonus hätte. Sondern weil er an Bord eine andere Rolle hat.

Während die Crew überlegt, wo man heute Abend essen geht, fragt er sich vielleicht gerade, ob der Anker bei dem aufkommenden Wind hält. Während alle schlafen, bleibt seine Verantwortung bestehen. Und wenn morgens der erste Kaffee durchläuft, hat er Wetter, Route und Hafen für den Tag längst geprüft.

Deshalb ist die alte Regel eigentlich ziemlich logisch: Der Skipper ist nicht der siebte Gast. Er ist derjenige, der dafür sorgt, dass die sechs anderen überhaupt entspannt Gäste sein können. Dafür darf er mit am Tisch sitzen.

Ankerbucht in der Dämmerung, mehrere Yachten liegen vor Anker, an einer brennt Unterwasserlicht
Am Ende ist eine Crew eben eine Crew. Und der Skipper gehört dazu.
Häufige Fragen
Zahlt der Skipper in die Bordkasse?

Bei professionell organisierten Mitsegeltörns üblicherweise nicht: Er wird aus der Bordkasse mitverpflegt und zahlt selbst nicht ein. Verbindlich ist das nicht — entscheidend ist die Vereinbarung für den jeweiligen Törn. Es gibt Anbieter, bei denen der Skipper ganz normal seinen Anteil zahlt, und solche, die ganz ohne Bordkasse arbeiten.

Ist das verpflichtend?

Nein. Für Sportboote gibt es keine Vorschrift dazu. Es ist ein verbreiteter Brauch, und beide Seiten können es anders vereinbaren. Wichtig ist nur, dass es vor dem Törn geklärt und im Inserat oder im Crewvertrag benannt ist.

Stimmt es, dass das seit den alten Segelschiffen so gehandhabt wird?

In dieser Form nicht. Belegbar ist, dass Verpflegung an Bord seit jeher gemeinschaftlich organisiert wurde — über Vorräte des Schiffs und feste Essensgemeinschaften, die Messen. Der Kapitän aß dabei allerdings getrennt und kaufte sich häufig selbst etwas dazu; er zahlte für sein Essen eher mehr als die Mannschaft. Die heutige Regel ist deshalb kein Kapitänsprivileg aus alter Zeit, sondern eine moderne Ausprägung des älteren Prinzips, dass Verpflegung an Bord zum Betrieb gehört.

Gilt das auch für Restaurantbesuche?

Unterschiedlich. Viele Anbieter nehmen Restaurantbesuche aus der Bordkasse heraus, verpflegen den Skipper dort aber trotzdem mit — so hält es zum Beispiel Windbeutel Reisen ausdrücklich. Bei anderen zahlt an Land jeder selbst, auch der Skipper. Am besten vorher fragen.

Wie hoch ist der Skipperanteil in der Bordkasse?

Er entspricht dem Anteil eines Mitseglers und verteilt sich auf alle anderen. Bei sechs Gästen und 1.600 Euro an Gesamtausgaben für die Woche macht das rund 38 Euro pro Person — gut fünf Euro am Tag.

Wie viel kostet eine Bordkasse insgesamt?

Für einen Wochentörn im Mittelmeer werden in Fachbeiträgen und bei Anbietern Werte zwischen etwa 120 und 350 Euro pro Person genannt, je nach Revier, Hafenwahl und Essgewohnheiten. Das sind Erfahrungswerte, keine Statistik.

Warum beteiligt sich der Skipper auch nicht an Diesel und Hafengebühren?

Weil die Bordkasse bei vielen Mitsegeltörns als Kostenposition der zahlenden Gruppe verstanden wird, nicht nur als Essenskasse. Der Skipper gehört zur Leistungserbringung, nicht zur Reisegruppe — deshalb ist er von der ganzen Kasse ausgenommen und nicht nur vom Proviant.

Wie ist das im professionellen Yachtcharter geregelt?

Dort meist umgekehrt: Im MYBA-Standardmodell sind Löhne, Uniformen und Verpflegung der Crew Bestandteil der Chartergebühr. Was die Gäste verbrauchen, läuft über die Advance Provisioning Allowance (APA) — einen Vorschuss von rund 25 bis 40 Prozent der Chartergebühr, den der Kapitän verwaltet und mit Belegen abrechnet.

Wird der Skipper dadurch gewerblich?

Bei Veranstaltern und gebuchten Charter-Skippern stellt sich die Frage nicht — dort ist die Verpflegung Teil des Arrangements. Bei privaten Skippern mit Kostenbeteiligung ist die Freistellung ein geldwerter Vorteil, und geldwerte Vorteile gehören zu den Merkmalen, an denen sich privates und gewerbliches Fahren scheidet. Wer als privater Skipper Kojen anbietet, sollte das mit seiner Versicherung klären.

Was macht ein Skipper eigentlich den ganzen Tag?

Planung und Wetter vor dem Törn, Übernahme und Prüfung des Bootes, Sicherheitseinweisung, Navigation, Manöverplanung und die Entscheidung, wann nicht gesegelt wird. Nachts die Verantwortung für Leinen und Anker. Nach dem Törn die Rückgabe samt Schäden und Kaution. Das meiste davon sieht die Crew nicht.

Quellen
  1. The Pirate Surgeons Journal: Royal Navy Provisioning — Aufgaben des Pursers, Aufsicht durch das Victualling Board ab 1683, Purser Instructions von 1734, 1790 und 1808 · geprüft September 2026
  2. Naval Gazing: „Naval Rations" — die Mess als feste Essensgemeinschaft von vier bis sechs Mann, wöchentlich wechselnder Mess-Koch, Ausgabe über den Steward · geprüft September 2026
  3. British Tars 1740–1790: „The Shipboard Mess" — die Mess als Kern des sozialen Lebens an Bord; Offiziersmessen legten Geld zusammen und kauften selbst dazu · geprüft September 2026
  4. Seemannsordnung vom 2. Juni 1902, § 42: „Dem Schiffsmann gebührt Beköstigung für Rechnung des Schiffs von dem Zeitpunkt des Dienstantritts an." (Wikisource, Volltext) · geprüft September 2026
  5. Seearbeitsgesetz (SeeArbG) § 97 — Anspruch der Besatzungsmitglieder auf kostenlose Verpflegung · geprüft September 2026
  6. Maritime Labour Convention 2006, Regel 3.2 (ILO, Volltext) — Reeder und Kapitän stellen Verpflegung und Trinkwasser kostenfrei bereit; gilt für Seeleute in gewerblicher Fahrt · geprüft September 2026
  7. MYBA-Chartermodell: Löhne, Uniformen und Verpflegung der Crew sind in der Chartergebühr enthalten; Gästeverpflegung und Betriebskosten laufen über die APA · geprüft September 2026
  8. Windbeutel Reisen, Leistungen und FAQ: Der Skipper zahlt nach altem Seemannsbrauch nicht in die Bordkasse ein; Restaurantbesuche laufen nicht über die Kasse, der Skipper wird dort aber mitverpflegt · geprüft September 2026
  9. ESYS (Hochseekatamaran): Gegenbeispiel — dort zahlt auch der Skipper seinen Anteil in die Bordkasse, und verwaltet wird sie von einem Crewmitglied, nicht von ihm · geprüft September 2026
  10. SAILORAMA Segelreisen: „Warum es bei unseren Törns keine Bordkasse gibt" — drittes Modell, alles im Reisepreis · geprüft September 2026
  11. sailwithus: Kalkulation eines Segelurlaubs — Größenordnung der Bordkasse pro Person und Woche · geprüft September 2026
  12. Crewvertrag sailwithus (2024): „Nach altem Seemannsbrauch wird der Skipper von allen Mitseglern und Mitseglerinnen mitverpflegt und ist nicht an der Bordkasse beteiligt." — Beispiel für die vertragliche Praxis · geprüft September 2026
  13. sks-buddy: „Die Nutzung als gewerblicher Skipper" — geldwerte Vorteile wie die Befreiung von der Bordkasse und ihre Folgen für den Versicherungsschutz · geprüft September 2026
  14. Segeln-Forum, „Gäste mitnehmen (Kojencharter)": Abgrenzung privat/gewerblich — ein Entgelt, auch materiell, begründet gewerbliches Führen · geprüft September 2026
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