RatgeberFür Skipper

Kojen anbieten als privater Skipper

Du hast ein Boot, freie Kojen und Lust auf Crew — und die Frage, ob du dafür Geld nehmen darfst. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, und die Grenze verläuft nicht dort, wo die meisten sie vermuten. Dieser Text sortiert, welche Kriterien tatsächlich gelten, wo die typischen Stolperstellen liegen und an welchem Punkt du fachlichen Rat brauchst statt eines Ratgebers.

~8 Min. LesezeitStand Juli 2026

Vorab: was dieser Text ist und was nicht

Dies ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir dürfen und wollen keine erteilen. Was hier steht, ist recherchiert und an der Verordnung belegt — aber ob es auf deinen konkreten Fall zutrifft, hängt an Details, die nur jemand beurteilen kann, der sie kennt.

Der Grund für diesen Artikel ist trotzdem ein guter: Die Unsicherheit selbst ist das Problem. Viele Bootseigner bieten keine Kojen an, weil sie befürchten, unabsichtlich etwas Verbotenes zu tun — und wissen nicht einmal, welche Frage sie stellen müssten. Genau die Fragen stehen hier.

Wenn nach dem Lesen Unklarheit bleibt: Das ist kein Versagen des Textes, sondern das ehrliche Ergebnis. Die Grenze ist unscharf, und wer regelmäßig Kojen gegen Geld anbietet, sollte das einmal fachlich prüfen lassen. Einmal — nicht bei jedem Törn.

Die entscheidende Definition

Für den deutschen Küstenbereich und für Boote unter deutscher Flagge regelt die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), wann eine Nutzung gewerbsmäßig ist. Die Definition in § 2 lautet: die „öffentlich einem unbestimmten Personenkreis mit einer gewissen Regelmäßigkeit angebotene Beförderung von Personen oder Ladung gegen Entgelt oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt einschließlich der Sportausbildung".

Dieser Satz enthält drei Merkmale, und sie sind einzeln zu prüfen: Wird es öffentlich einem unbestimmten Personenkreis angeboten? Geschieht es mit einer gewissen Regelmäßigkeit? Und fließt ein Entgelt?

Wer einmal im Jahr mit Freunden segelt und die Tankrechnung teilt, erfüllt keines davon vollständig. Wer jedes Wochenende öffentlich inseriert und Geld nimmt, erfüllt alle drei. Dazwischen liegt eine große Grauzone — und dort sitzen die meisten, die sich diese Frage stellen.

Die drei Merkmale aus § 2 SeeSpbootV
MerkmalSpricht für privatSpricht für gewerbsmäßig
PersonenkreisFreunde, Bekannte, geschlossener KreisÖffentliche Anzeige an jeden Interessierten
RegelmäßigkeitGelegentlich, einzelne Törns im JahrLaufend, saisonal durchgehend, geplant
EntgeltReine Kostenteilung ohne ÜberschussBetrag über den tatsächlichen Kosten

Alle drei Merkmale zusammen ergeben das Bild — ein einzelnes entscheidet nicht. Dass du öffentlich inserierst, macht dich nicht automatisch gewerblich; dass du unter Freunden bleibst, schützt dich nicht automatisch, wenn du Gewinn erzielst.

Die Stolperstellen, die kaum jemand kennt

Beim Entgelt denken die meisten an Bargeld. Das ist aber nicht die einzige Form, in der ein Vorteil fließt — und genau hier passieren die Fehler.

Als geldwerter Vorteil kann bereits gewertet werden, dass der Skipper selbst nichts in die Bordkasse einzahlt oder von der Umlage der Charterkosten ausgenommen ist. Wer also „nur die Kosten teilt", sich selbst dabei aber herausrechnet, nimmt wirtschaftlich betrachtet eine Leistung entgegen — auch wenn nie ein Schein den Besitzer wechselt.

Die zweite Stolperstelle ist die Kalkulation. Kostenteilung heißt: die tatsächlichen Kosten dieser Fahrt, geteilt durch die Anzahl der Personen, den Skipper eingeschlossen. Sobald ein Aufschlag für Abnutzung, Liegeplatz im Winter oder „den Aufwand" hineingerechnet wird, ist es keine Kostenteilung mehr, sondern ein Preis.

⚓ Aus der Praxis
  • Führ eine nachvollziehbare Abrechnung — was eingenommen, was ausgegeben wurde, wie viele Personen geteilt haben. Nicht wegen der Crew, sondern weil du im Zweifel belegen können musst, dass kein Überschuss geblieben ist. Digital geht das mit unserer Bordkasse.
  • Zahl deinen eigenen Anteil in die Bordkasse ein wie alle anderen. Es ist die einfachste Maßnahme überhaupt und beseitigt genau die Stolperstelle, über die die meisten fallen.

Und im Ausland? Die Flaggenfrage

Die SeeSpbootV gilt für den deutschen Küstenbereich und für Sportboote unter deutscher Flagge. Wer eine Yacht in Kroatien oder Griechenland chartert, ist damit nicht automatisch in ihrem Anwendungsbereich — dort gilt zunächst das Recht des Flaggenstaats und des Küstenstaats.

Das macht es nicht einfacher, sondern schwieriger. Mittelmeerländer haben eigene, teils strengere Vorschriften für die entgeltliche Personenbeförderung, und die Kontrollen sind in der Hauptsaison Alltag. Kroatien etwa verlangt schon für die gewöhnliche Führung eines Charterschiffs mehr als das deutsche Recht.

Dazu kommt die Charterseite: Nahezu jeder Chartervertrag untersagt die entgeltliche Weitervermietung. Selbst wenn du behördlich alles richtig machst, kannst du gegen deinen Vertrag verstoßen — mit der Folge, dass im Schadensfall die Versicherung nicht zahlt. Das ist praktisch oft das größere Risiko als die Verordnung.

Wer in einem konkreten Land regelmäßig Kojen gegen Geld anbieten will, sollte das dort prüfen lassen, nicht in Deutschland. Der Vercharterer ist dabei die erste und oft beste Auskunftsstelle — er haftet bei Kontrollen mit und weiß deshalb genau, was erlaubt ist.

Was du praktisch tun kannst

Aus all dem ergeben sich ein paar Handgriffe, die in fast jeder Konstellation sinnvoll sind — unabhängig davon, wie dein Fall am Ende einzuordnen ist.

Die Checkliste vor dem ersten Inserat
WasWarum
Eigenen Anteil selbst einzahlenBeseitigt den geldwerten Vorteil — die häufigste Stolperstelle
Nur tatsächliche Kosten umlegenKein Aufschlag für Abnutzung, Aufwand oder Winterlager
Abrechnung aufbewahrenIm Zweifel musst du belegen, dass kein Überschuss blieb
Chartervertrag lesenEntgeltliche Weitervermietung ist fast überall untersagt
Versicherung informierenWechselnde Crew kann den Deckungsumfang berühren
Bei Regelmäßigkeit: prüfen lassenEinmalig, fachlich — nicht bei jedem Törn neu grübeln

Wenn sich nach ehrlicher Prüfung herausstellt, dass dein Angebot gewerblich ist: Das ist kein Weltuntergang. Es bedeutet, dass zusätzliche Anforderungen an Qualifikation, Schiff und Versicherung gelten — und dass du dich anmelden musst. Viele der Veranstalter, die heute auf sailoo inserieren, haben genau diesen Weg hinter sich.

Wie wir das auf sailoo handhaben

Bei uns kannst du als privater Skipper genauso inserieren wie als Veranstalter — kostenlos und ohne Provision, weil wir an keiner Buchung mitverdienen. Was am Inserat steht, ist die ehrliche Einordnung: Privat oder Veranstalter wird sichtbar ausgewiesen, damit Mitsegler wissen, worauf sie sich einlassen.

Was wir nicht tun: prüfen, ob deine Einordnung rechtlich korrekt ist. Das können wir nicht leisten und würden dir mit einer Scheinsicherheit auch keinen Gefallen tun. Die Verantwortung dafür, dass dein Angebot zulässig ist, bleibt bei dir — so wie bei jeder anderen Plattform auch.

Was wir dafür tun: dir die Werkzeuge geben, mit denen sich sauberes Arbeiten leichter dokumentieren lässt. Die Bordkasse rechnet transparent ab und zeigt jedem an Bord, wohin das Geld geht. Das ist gut für die Stimmung an Bord — und im Zweifel auch ein Beleg.

Häufige Fragen
Darf ich als privater Skipper Geld für eine Koje nehmen?

Eine reine Kostenbeteiligung unter Freunden bei gelegentlichen Fahrten ist unproblematisch. Kritisch wird es, wenn öffentlich einem unbestimmten Personenkreis regelmäßig gegen Entgelt angeboten wird — dann können die Merkmale der gewerbsmäßigen Nutzung nach § 2 SeeSpbootV erfüllt sein. Die Grenze hängt am Einzelfall.

Was zählt als Entgelt?

Nicht nur Bargeld. Auch geldwerte Vorteile können zählen — etwa wenn der Skipper selbst nichts in die Bordkasse einzahlt oder von der Umlage der Charterkosten ausgenommen ist. Wer seinen eigenen Anteil wie alle anderen zahlt, beseitigt diese Stolperstelle.

Wie viel darf ich verlangen?

Bei reiner Kostenteilung: die tatsächlichen Kosten dieser Fahrt, geteilt durch alle Personen einschließlich dir. Sobald ein Aufschlag für Abnutzung, Aufwand oder Standkosten hineinkalkuliert wird, ist es kein geteilter Aufwand mehr, sondern ein Preis.

Gilt das auch für eine Charteryacht in Kroatien?

Die deutsche See-Sportbootverordnung gilt für den deutschen Küstenbereich und deutsche Flagge. Im Ausland gelten Flaggen- und Küstenstaatsrecht, teils strenger. Unabhängig davon untersagen praktisch alle Charterverträge die entgeltliche Weitervermietung — das ist oft das größere praktische Risiko.

Was passiert, wenn mein Angebot als gewerblich eingestuft wird?

Dann gelten zusätzliche Anforderungen an Qualifikation, Schiff und Versicherung, und die Tätigkeit ist anzumelden. Das ist ein gangbarer Weg — viele heutige Veranstalter haben so angefangen. Wichtig ist, es zu wissen und nicht zu hoffen, dass niemand fragt.

Kostet das Inserieren auf sailoo etwas?

Nein. Inserieren ist kostenlos, und wir nehmen keine Provision auf Buchungen — weder von dir noch von deinen Mitseglern. Ob dein Angebot privat oder gewerblich ist, wird am Inserat ausgewiesen, damit alle wissen, woran sie sind.

Koje frei? Inserieren kostet nichts.

Kostenlos, ohne Provision und ohne Vertragsbindung — du entscheidest, wer mitkommt.

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Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung nach bestem Wissen und ersetzt keine individuelle Beratung. Angaben zu Preisen, Sicherheit, Ausrüstung und Gesundheit können im Einzelfall abweichen — bitte im Zweifel beim Anbieter, Fachhandel oder Arzt bzw. Apotheke rückversichern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt sailoo.eu keine Haftung.