Vorab: was dieser Text ist und was nicht
Dies ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir dürfen und wollen keine erteilen. Was hier steht, ist recherchiert und an der Verordnung belegt — aber ob es auf deinen konkreten Fall zutrifft, hängt an Details, die nur jemand beurteilen kann, der sie kennt.
Der Grund für diesen Artikel ist trotzdem ein guter: Die Unsicherheit selbst ist das Problem. Viele Bootseigner bieten keine Kojen an, weil sie befürchten, unabsichtlich etwas Verbotenes zu tun — und wissen nicht einmal, welche Frage sie stellen müssten. Genau die Fragen stehen hier.
Wenn nach dem Lesen Unklarheit bleibt: Das ist kein Versagen des Textes, sondern das ehrliche Ergebnis. Die Grenze ist unscharf, und wer regelmäßig Kojen gegen Geld anbietet, sollte das einmal fachlich prüfen lassen. Einmal — nicht bei jedem Törn.
Die entscheidende Definition
Für den deutschen Küstenbereich und für Boote unter deutscher Flagge regelt die See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), wann eine Nutzung gewerbsmäßig ist. Die Definition in § 2 lautet: die „öffentlich einem unbestimmten Personenkreis mit einer gewissen Regelmäßigkeit angebotene Beförderung von Personen oder Ladung gegen Entgelt oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt einschließlich der Sportausbildung".
Dieser Satz enthält drei Merkmale, und sie sind einzeln zu prüfen: Wird es öffentlich einem unbestimmten Personenkreis angeboten? Geschieht es mit einer gewissen Regelmäßigkeit? Und fließt ein Entgelt?
Wer einmal im Jahr mit Freunden segelt und die Tankrechnung teilt, erfüllt keines davon vollständig. Wer jedes Wochenende öffentlich inseriert und Geld nimmt, erfüllt alle drei. Dazwischen liegt eine große Grauzone — und dort sitzen die meisten, die sich diese Frage stellen.
| Merkmal | Spricht für privat | Spricht für gewerbsmäßig |
|---|---|---|
| Personenkreis | Freunde, Bekannte, geschlossener Kreis | Öffentliche Anzeige an jeden Interessierten |
| Regelmäßigkeit | Gelegentlich, einzelne Törns im Jahr | Laufend, saisonal durchgehend, geplant |
| Entgelt | Reine Kostenteilung ohne Überschuss | Betrag über den tatsächlichen Kosten |
Alle drei Merkmale zusammen ergeben das Bild — ein einzelnes entscheidet nicht. Dass du öffentlich inserierst, macht dich nicht automatisch gewerblich; dass du unter Freunden bleibst, schützt dich nicht automatisch, wenn du Gewinn erzielst.
Die Stolperstellen, die kaum jemand kennt
Beim Entgelt denken die meisten an Bargeld. Das ist aber nicht die einzige Form, in der ein Vorteil fließt — und genau hier passieren die Fehler.
Als geldwerter Vorteil kann bereits gewertet werden, dass der Skipper selbst nichts in die Bordkasse einzahlt oder von der Umlage der Charterkosten ausgenommen ist. Wer also „nur die Kosten teilt", sich selbst dabei aber herausrechnet, nimmt wirtschaftlich betrachtet eine Leistung entgegen — auch wenn nie ein Schein den Besitzer wechselt.
Die zweite Stolperstelle ist die Kalkulation. Kostenteilung heißt: die tatsächlichen Kosten dieser Fahrt, geteilt durch die Anzahl der Personen, den Skipper eingeschlossen. Sobald ein Aufschlag für Abnutzung, Liegeplatz im Winter oder „den Aufwand" hineingerechnet wird, ist es keine Kostenteilung mehr, sondern ein Preis.
- Führ eine nachvollziehbare Abrechnung — was eingenommen, was ausgegeben wurde, wie viele Personen geteilt haben. Nicht wegen der Crew, sondern weil du im Zweifel belegen können musst, dass kein Überschuss geblieben ist. Digital geht das mit unserer Bordkasse.
- Zahl deinen eigenen Anteil in die Bordkasse ein wie alle anderen. Es ist die einfachste Maßnahme überhaupt und beseitigt genau die Stolperstelle, über die die meisten fallen.
Und im Ausland? Die Flaggenfrage
Die SeeSpbootV gilt für den deutschen Küstenbereich und für Sportboote unter deutscher Flagge. Wer eine Yacht in Kroatien oder Griechenland chartert, ist damit nicht automatisch in ihrem Anwendungsbereich — dort gilt zunächst das Recht des Flaggenstaats und des Küstenstaats.
Das macht es nicht einfacher, sondern schwieriger. Mittelmeerländer haben eigene, teils strengere Vorschriften für die entgeltliche Personenbeförderung, und die Kontrollen sind in der Hauptsaison Alltag. Kroatien etwa verlangt schon für die gewöhnliche Führung eines Charterschiffs mehr als das deutsche Recht.
Dazu kommt die Charterseite: Nahezu jeder Chartervertrag untersagt die entgeltliche Weitervermietung. Selbst wenn du behördlich alles richtig machst, kannst du gegen deinen Vertrag verstoßen — mit der Folge, dass im Schadensfall die Versicherung nicht zahlt. Das ist praktisch oft das größere Risiko als die Verordnung.
Wer in einem konkreten Land regelmäßig Kojen gegen Geld anbieten will, sollte das dort prüfen lassen, nicht in Deutschland. Der Vercharterer ist dabei die erste und oft beste Auskunftsstelle — er haftet bei Kontrollen mit und weiß deshalb genau, was erlaubt ist.
Was du praktisch tun kannst
Aus all dem ergeben sich ein paar Handgriffe, die in fast jeder Konstellation sinnvoll sind — unabhängig davon, wie dein Fall am Ende einzuordnen ist.
| Was | Warum |
|---|---|
| Eigenen Anteil selbst einzahlen | Beseitigt den geldwerten Vorteil — die häufigste Stolperstelle |
| Nur tatsächliche Kosten umlegen | Kein Aufschlag für Abnutzung, Aufwand oder Winterlager |
| Abrechnung aufbewahren | Im Zweifel musst du belegen, dass kein Überschuss blieb |
| Chartervertrag lesen | Entgeltliche Weitervermietung ist fast überall untersagt |
| Versicherung informieren | Wechselnde Crew kann den Deckungsumfang berühren |
| Bei Regelmäßigkeit: prüfen lassen | Einmalig, fachlich — nicht bei jedem Törn neu grübeln |
Wenn sich nach ehrlicher Prüfung herausstellt, dass dein Angebot gewerblich ist: Das ist kein Weltuntergang. Es bedeutet, dass zusätzliche Anforderungen an Qualifikation, Schiff und Versicherung gelten — und dass du dich anmelden musst. Viele der Veranstalter, die heute auf sailoo inserieren, haben genau diesen Weg hinter sich.
Wie wir das auf sailoo handhaben
Bei uns kannst du als privater Skipper genauso inserieren wie als Veranstalter — kostenlos und ohne Provision, weil wir an keiner Buchung mitverdienen. Was am Inserat steht, ist die ehrliche Einordnung: Privat oder Veranstalter wird sichtbar ausgewiesen, damit Mitsegler wissen, worauf sie sich einlassen.
Was wir nicht tun: prüfen, ob deine Einordnung rechtlich korrekt ist. Das können wir nicht leisten und würden dir mit einer Scheinsicherheit auch keinen Gefallen tun. Die Verantwortung dafür, dass dein Angebot zulässig ist, bleibt bei dir — so wie bei jeder anderen Plattform auch.
Was wir dafür tun: dir die Werkzeuge geben, mit denen sich sauberes Arbeiten leichter dokumentieren lässt. Die Bordkasse rechnet transparent ab und zeigt jedem an Bord, wohin das Geld geht. Das ist gut für die Stimmung an Bord — und im Zweifel auch ein Beleg.
