Der Grundsatz: du fährst auf eigene Gefahr
Segeln ist keine gefährliche Sportart, aber es ist auch kein Hotelaufenthalt. Ein Boot bewegt sich, es hat harte Kanten, und an Deck ist es manchmal nass. Der rechtliche Ausgangspunkt beim privaten Mitsegeln lautet deshalb: Mitsegler fahren auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Das heißt nicht, dass der Skipper aus der Verantwortung ist. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet er weiterhin — und zwar unabhängig davon, was in irgendeinem Papier steht. Was üblicherweise ausgeschlossen wird, sind Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit: der Moment der Unaufmerksamkeit, aus dem eine geprellte Rippe wird.
Der wichtigste Satz zu diesem Thema ist aber ein anderer: Der Unterschied zwischen einem sicheren und einem unsicheren Törn liegt nicht in der Police, sondern im Skipper. Ein umsichtiger Schiffsführer, der bei Starkwind im Hafen bleibt und seine Crew vernünftig einweist, ersetzt jede Versicherung — und keine Versicherung ersetzt ihn.
Bei Veranstalter-Törns sieht es anders aus als bei privaten Mitsegelgelegenheiten: Wer als Unternehmen eine Reise verkauft, unterliegt dem Reiserecht und kann seine Haftung nicht beliebig wegbedingen. Welche Art Törn du gebucht hast, steht bei uns am Inserat.
Die Mitseglervereinbarung — was sie regelt
Bei privaten Törns bekommst du oft ein ein- bis zweiseitiges Papier zum Unterschreiben. Das ist die Mitseglervereinbarung, und sie ist nichts, wovor man sich fürchten muss — sie schreibt meistens nur auf, was ohnehin gilt.
Geregelt werden typischerweise drei Dinge: dass alle die Törnkosten zu gleichen Teilen tragen, dass Ansprüche untereinander bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, und dass bei einem Rücktritt der Anteil trotzdem fällig wird.
Ein juristisches Detail lohnt sich zu kennen: Ein Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit ist in vorformulierten Vertragsbedingungen nach deutschem Recht unwirksam. Wenn also in einem Standardformular steht, der Skipper hafte für gar nichts, dann stimmt das schlicht nicht. Beunruhigen muss dich das nicht — es bedeutet nur, dass du besser geschützt bist, als das Papier behauptet.
- Lies das Blatt trotzdem, bevor du unterschreibst — vor allem den Absatz zu den Kosten. Dort steht, was alles in die Bordkasse fällt, und genau daraus entstehen die meisten Missverständnisse am letzten Abend.
Welche Versicherungen wirklich zählen
Rund ums Boot gibt es ein halbes Dutzend Policen mit ähnlichen Namen. Für dich als Mitsegler sind die wenigsten davon relevant — die meisten betreffen den Eigner oder den Charterer. Diese Übersicht sortiert, wer was braucht.
| Versicherung | Wofür | Für dich als Mitsegler |
|---|---|---|
| Auslands-Krankenversicherung | Arzt, Klinik, Rücktransport im Ausland | Wichtig — musst du selbst haben |
| Reiserücktritt | Wenn du den Törn absagen musst | Sinnvoll — siehe unten |
| Private Haftpflicht | Schäden, die du anderen zufügst | Solltest du ohnehin haben; Wassersport prüfen |
| Yacht-Haftpflicht | Schäden des Bootes an Dritten | Sache des Eigners bzw. Vercharterers |
| Skipperhaftpflicht | Schäden des Skippers am gecharterten Boot | Sache des Skippers |
| Kautionsversicherung | Die Charterkaution bei Schäden | Sache des Charterers |
| Unfallversicherung | Bleibende Schäden nach einem Unfall | Optional — deckt, was Krankenkasse nicht zahlt |
Prüfe bei deiner privaten Haftpflicht, ob Wassersport eingeschlossen ist — viele Policen decken das Führen fremder Boote nur eingeschränkt. Ein Anruf bei deinem Versicherer beantwortet das in fünf Minuten.
Der Punkt, den fast alle unterschätzen: Rücktritt
Wenn du kurzfristig absagst — Krankheit, Job, was auch immer —, bist du deinen Anteil in aller Regel trotzdem schuldig. Der Grund ist simpel und hat nichts mit Härte zu tun: Das Boot ist gechartert und bezahlt, egal ob du an Bord bist. Fällst du aus, tragen die anderen deinen Anteil mit, oder der Skipper bleibt darauf sitzen.
Das ist finanziell das größte Risiko der ganzen Sache. Nicht der Unfall an Bord, sondern die Grippe drei Tage vor Abreise. Eine Reiserücktrittsversicherung kostet einen Bruchteil des Kojenpreises und deckt genau diesen Fall — von allen Policen rund um einen Törn ist sie die einzige, die sich für praktisch jeden rechnet.
Achte beim Abschluss auf zwei Dinge: Sie muss zeitnah zur Buchung abgeschlossen werden, und sie sollte auch den Reiseabbruch mit abdecken, nicht nur den Rücktritt vorher. Was genau als Rücktrittsgrund gilt, steht in den Bedingungen — dort lohnt der Blick, nicht auf der Werbeseite.
- Frag vor der Buchung nach der Stornoregelung des Törns. Bei uns steht sie am Inserat, aber die Fristen unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich — und danach richtet sich, wie viel eine Rücktrittsversicherung dir tatsächlich spart.
Wenn doch etwas passiert
Der häufigste Fall ist keine Havarie, sondern eine Bagatelle: ein umgeknickter Knöchel am Steg, eine Schnittwunde beim Kochen, ein Sonnenstich. Dafür ist an Bord eine Bordapotheke vorhanden, und der Skipper weiß, wo die nächste Ambulanz liegt.
Sag Bescheid, auch wenn es dir peinlich ist. Ein kleines Problem, das jemand verschweigt, wird auf einem Boot verlässlich zu einem großen — spätestens wenn die Crew am nächsten Tag eine Etappe planen muss, ohne zu wissen, dass jemand nicht einsatzfähig ist.
Für den Ernstfall gilt: Der Skipper entscheidet und koordiniert. Er hat Funk, kennt die Notrufwege und ist derjenige, der einen Hafen anlaufen oder Hilfe rufen kann. Deine Aufgabe ist es, ihm zu sagen, was los ist, und dann zu tun, was er sagt.
- Nimm die Nummer deiner Auslandskrankenversicherung mit — nicht im Handy, sondern auf Papier im Portemonnaie. Handys fallen ins Wasser, und dann steht man mit einem gebrochenen Arm in einer Klinik auf einer Insel ohne Zugriff auf irgendetwas.
- Persönliche Medikamente doppelt einpacken und der Crew sagen, wo sie liegen. Nicht aus Dramatik, sondern weil es im Fall der Fälle Zeit spart.
